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20+ Jahre Berufspraxis in Kampfmittelbeseitigung und Geophysik




PHASE B, C1, C2



Kampfmittelortung

Verfahren zur systematischen Suche nach Kampfmitteln, wie z. B. Blindgängern von Bomben, Minen, Granaten oder Munition und Waffen. Erkundungen werden vor allem in Gebieten durchgeführt, die während eines Konflikts stark umkämpft waren und in denen Kampfmittel vermutet werden, etwa in Bombenabwurfgebieten, in der Nähe militärische genutzter Liegenschaften oder in Kampfgebieten vergangener Kriege.

Zweck der Kampfmittelerkundung

• Gefahrenabwehr: Kampfmittel stellen eine erhebliche Gefahr für Menschen, Umwelt und Infrastruktur dar.
• Baufeldfreimachung: vor Baumaßnahmen wird überprüft, ob das Gelände frei von explosiven Altlasten ist.
• Dokumentation: gefundene Kampfmittel werden fachgerecht entsorgt und dokumentiert.

Ablauf der Kampfmittelerkundung

Phase B – Technische Erkundung

Das Untersuchungsgebiet wird systematisch mit geophysikalischen Messgeräten untersucht. Hierbei kommen abhängig von der Geländegröße, Geländemorphologie und erwarteter Kampfmittelbelastung unterschiedliche Messverfahren zum Einsatz (Details siehe Messgeräte):

Magnetometer (passives Messverfahren)
Metallsuchgerät (aktives Verfahren)
Georadar (aktives Verfahren)


Phase C1 – Räumkonzept

Auf Grundlage der erhobenen Messdaten ergeben sich unterschiedliche Herangehensweisen, eventuell detektierte Verdachtspunkte zu beseitigen:

Einzelpunktbergung
Flächenhafter Abtrag und Begleitung
Separierung nach maschinellem Bodenabtrag


Phase C2 – Räumung

Gefundene Objekte werden freigelegt, um festzustellen, ob es sich um gefährliche Kampfmittel handelt. Die Freilegung, Identifikation und Bergung von Verdachtspunkten erfolgt durch eines unserer Räumteams mit Minibagger und Befähigungsscheininhaber §20 SprengG

Die Entschärfung oder Beseitigung und Abtransport aufgefundener Kampfmittel wird vom Kampfmittelräumdienst durchgeführt (in Bayern: Sprengkommando München, Ingolstadt und Nürnberg). Entschärfung und Evakuierungsmaßnahmen sind im Rahmen der Gefahrenabwehr für den Bauherrn nicht mit Kosten verbunden sondern werden von Land Bayern getragen.